Neophyten

[784] Neophyten (v. gr.), 1) Neugepflanzte, Neulinge; 2) neu in einen Geheimbund Aufgenommene, so N. in den Eleusinischen u.a. Mysterien, N. in der Freimaurerei; 3) von einem andern Glauben zum Christenthum Übergetretene; 4) Klosternovizen; 5) bei geistlichen Ritterorden die Aspiranten um die Aufnahme u. jeder Ritter im ersten Jahr.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 784.
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