Nostrisication

[133] Nostrisication (v. lat.), wenn ein, auf einer Universität zum Doctor Promovirter auf einer andern Universität als Docent auftreten will, so muß er sich nostrisiciren lassen, d.h. die Facultät verlangt, daß er Doctor noster (Doctor bei uns) werde. Dies geschieht entweder nach Erlegung der gesetzmäßigen Nostrisicationsgebühren od. auch Honoris causa.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 133.
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