Nothhafen

[137] Nothhafen, 1) ein Hafen, in welchen einzulaufen nicht die Absicht eines Schiffes war, wozu es aber durch Unglück genöthigt ist; 2) eine Bucht, welche im Nothfall als Hafen benutzt werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 137.
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