Nothzeichen

[140] Nothzeichen, jedes Zeichen, durch welches auf eine vorhandene Gefahr od. Noth aufmerksam gemacht wird; so in umdeichten od. anderen Gegenden, welche der Uberschwemmung ausgesetzt sind, ein mit Kanonen- u. Gewehrschüssen, od. durch Fanale gegebenes Zeichen von Wassersgefahr. Auch Schiffe, welche in Gefahr sind, unterzugehen, geben solche Zeichen durch Kanonenschüsse (Nothschüsse), bei Tage auch durch eine besondere Flagge (Nothflagge).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 140.
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