Oberbegriff

[175] Oberbegriff, 1) jeder höhere Begriff in Beziehung auf einen anderen ihm untergeordneten niederen; 2) der Begriff, welcher in einem Syllogismus als Prädicat des Schlußsatzes vorkommt, gleichviel, ob er im Obersatze in der Stelle des Subjects od. des Prädicats steht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 175.
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