Operarĭus

[307] Operarĭus, 1) bei den Römern ein freier Arbeiter, Tagelöhner, im Gegensatz zu den Sklaven, welche deren Herr zu seinem Vortheil bei Andern arbeiten ließ; 2) sonst ein Canonicus, welcher Aufseher der öffentlichen Gebäude war.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 307.
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