Paar [1]

[543] Paar, 1) zwei zusammengehörige Dinge; daher Paarig, eins von zwei zusammengehörigen Dingen, z.B. paariges Organ, Organ, welches zweifach in symmetrischem Abstand von der Mittellinie des Körpers vorhanden ist; im Gegensatz von unpaarigen; u. Paarhölzer, Zuhölzer u. andere Stücken Holz, von welchen je zwei gleiche Gestalt haben u. eins auf jeder Seite des Schiffes angebracht ist; 2) bei Thieren ein männliches u. ein weibliches, bes. wenn sie zur Vermehrung des Geschlechtes zusammenleben; 3) so v.w. Gerade, Gleich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 543.
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