Panstermühle

[603] Panstermühle, eine Art der Wassermühlen, mit unterschlägigem Wasserrade, welches durch eine besondere Vorrichtung (Pansterzeug) gehoben od. gesenkt werden kann, damit es bei niedrigem Wasserstand vom Wasser getroffen werde u. bei hohem Wasserstande nicht zu tief im Wasser gehe. Vorzüglich werden die gleich in das Flußbett eingelegten Schiffsmühlenräder häufig wegen des wechselnden Wasserstandes mit einem Pansterzeug versehen u. dann Pansterräder genannt. Das Pansterzeug ist entweder ein Ziehpanster od. ein Stockpanster; bei ersterem wird das Angewänge (Angewelle), auf welchem die Welle des Pansterrades liegt, durch Ketten, bei letzterem durch Hebel- od. Hebeladen gehoben. Die Ketten des Ziehpansters werden an der Pansterwelle aufgewickelt, entweder unmittelbar durch einen Kreuzhaspel, od. es greift ein Stirnrad an der Pansterwelle in den Kumpf der darunter befindlichen Kumpfwelle, an welcher erst ein Haspelrad (Ziehscheibe) angebracht ist. Das Haspelrad befindet sich in dem Mühlgebäude, u. um bequem dazu kommen zu können, ist ein besonderer Boden (Pansterziehboden) darunter angebracht. Statt der Pansterzeuge wendet man in neuerer Zeit bei veränderlichem Wasserstande Turbinen (s.d.) an.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 603.
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