Parēre

[676] Parēre (ital.), schriftliches kaufmännisches Gutachten über eine streitige Sache, welche außergerichtlich beigelegt werden soll, od. über welche die bürgerlichen Gesetze keine genaue Bestimmung geben, u. welche daher nach Handelsgewohnheiten entschieden werden muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 676.
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