Parallelbewegung

[668] Parallelbewegung, 1) das mehrmalige Anschlagen derselben Noten in zwei verschiedenen Stimmen; 2) die Fortschreitung zweier Consonanzen in verschiedenen Stimmen, od. die sogenannten verbotenen Quinten, Quarten u. Octavenfolgen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 668.
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