Pferdemarkt

[957] Pferdemarkt, 1) freier Platz, wo die zu verkaufenden Pferde vorgeführt werden; 2) die Zeit, wo an einem Orte Pferde öffentlich zum Verkauf ausgeboten werden. An den verschiedenen Orten herrschen gewöhnlich besondere Gesetze, welchen sich die Händler zu unterwerfen haben; an manchen Orten ist während dieser Zeit ein besonderes Pferdegericht niedergesetzt, von welchem die beim Handel entstandenen Streitigkeiten schnell entschieden werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 957.
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