Privatlager

[604] Privatlager, Niederlagen fremder, unverzollter Waaren in Privaträumen unter od. ohne Mitverschluß der Zollbehörden. Sie sind entweder Creditlager, wenn Waaren, welche blos zum Absatze im Inlande bestimmt sind, zur Sicherung des Staates wegen des darauf ruhenden, aber creditirten Eingangszolles niedergelegt werden; od. Transitlager, wenn die zu lagernden Waaren, zugleich od. ausschließlich zum Absatz nach dem Auslande bestimmt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 604.
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