Probesilber

[607] Probesilber, mit Kupfer legirtes Silber, doch von einer bestimmten Löthigkeit, wie es zu silbernen Waaren verarbeitet wird. In manchen Ländern ist durch Gesetze bestimmt, welchen Gehalt das zu verarbeitende Silber haben muß, od. daß es wenigstens wirklich den Gehalt hat, welcher mit einem Stempel darauf angegeben ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 607.
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