Rüstbaum

[625] Rüstbaum, 1) 6–8 Zoll starke Baumstämme zum Gerüst, s.d.; 2) Bäume, welche auf die Öffnung eines Schachtes gelegt werden, um den Haspel darauf zu stellen; 3) einer der zwei Bäume, aus welchen eine Wagenleiter besteht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 625.
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