Ratramnus

[838] Ratramnus (Bertramus), Benedictiner in Corvey, um 840. In seiner Schrift De corpore et sanguine Domini, erklärte er sich gegen die Verwandlungstheorie des Radbertus Paschasius dahin, daß der Leib, welchen Christus auf der Erde gehabt, ein anderer sei, als den er im Himmel habe, u. daß im Abendmahl zwischen der sichtbaren Gestalt der Elemente u. der unsichtbaren Substanz, vermöge deren sie Leib u. Blut Christi sind, unterschieden werden müsse; die Substanz des himmlischen Lebens werde in den sinnlichen Elementen mitgetheilt u. von den Gläubigen wirklich empfangen. Diese Schrift wurde dem Johannes Scotus Erigena zugeschrieben u. durch den Beschluß des Concils von Vercelli 1050 als ketzerisch verbrannt. Erst seit der Reformation wurde man wieder darauf aufmerksam, da Fisher, Bischof von Rochester, gegen Öcolampadius sich darauf berief; zuerst gedruckt Köln 1532 u. deutsch 1532; 1559 setzten es die von dem Tridentiner Concil bestellten Censoren als ein von den Protestanten untergeschobenes Buch auf den Index der verbotenen Bücher, bis Sainte Beuve 1655 die Rechtgläubigkeit des R. rechtfertigte; dann Rouen 1673, lateinisch u. französisch von Bileau 1686, lateinisch u. englisch von Hopkins 1717, Oxf. 1859. Dabei befindet sich eine Abhandlung über Prädestination, worin R. der strengen Augustinschen Lehre folgte; zuerst erschienen 1650; außerdem schr. er: Contra Graecorum opposita u. Epistola de cynocephalis; Werke im 121. Bde. von Migne's Patrologie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 838.
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