Rechthaberei

[883] Rechthaberei, das zu Widerspruch u. Streit aufgelegte hartnäckige Festhalten an der eigenen, vorgefaßten Meinung; ein Fehler, welcher sich oft bei unbedeutenden Dingen am meisten zu erkennen gibt u. das Eingehen in die Gründe einer entgegengesetzten Behauptung verschmäht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 883.
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