Reibungsräder

[940] Reibungsräder, Räder, welche die Drehbewegung einer Welle auf eine andere Welle lediglich in Folge der an den sich berührenden Radumfänge entstehenden Reibung übertragen; die Umfänge der R. sind nicht verzahnt, sondern nur möglichst rauh, damit die Reibung möglichst groß werde; das eine ist von Holz, mitunter mit Büffelleder belegt, das andere ebenfalls von Holz od. von Gußeisen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 940.
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