Reisefrohne

[17] Reisefrohne, eine Frohne an Vorspann, welche dem Landesherrn, wenn er im Lande reist, od. auch landesherrlichen Beamten bei Geschäftsreisen geleistet werden mußte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 17.
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