Renommée

[46] Renommée (fr.), 1) Ruf, Name; 2) Berühmtheit; 3) Gerücht; par r., dem Rufe, dem Namen nach. Daher Renommiren, 1) sich berühmt od. berüchtigt machen; 2) bes. auf Universitäten, den rohen Burschen machen, ein vorlautes, absprechendes, händelsuchendes, Gesetz u. Comment verachtendes Wesen annehmen; Renommage, dieses Wesen u. Treiben; Renommist, Student, welcher sich durch solches Wesen auszuzeichnen strebt. Einen Renommisten nach früherer Art hat Zachariä (s.d.) in seinem komischen Epos, Der Renommist, geschildert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 46.
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