Reversis

[87] Reversis, Spiel, welches gewöhnlich unter vier Personen mit der Whistkarte gespielt wird, aus welcher jedoch die Zehnen herausgenommen sind. Jeder Spieler setzt 2 u. der Kartengeber 3 Marken in ein Körbchen. Wenn dieses leer ist od. weniger enthält, als der erste Einsatz beträgt, so wird von Neuem eingesetzt. Übrigens wird bei jedem Geben von dem Geber eine Marke zugesetzt. Jeder Spieler bekommt 11 u. der Geber 12 Karten, so daß deren[87] 3 übrig bleiben, u. legt eine von den Seinigen weg, u. nimmt dafür eine andere aus dem Talon. Er ist jedoch nicht gezwungen, sie zu nehmen, u. kann in diesem Falle das Blatt ansehen, welches er hat liegen lassen. Der Kartengeber legt ein Blatt weg, ohne ein anderes dafür zu nehmen. Diese 4 weggelegten Karten (die Partie) werden unter das Körbchen gelegt, welches mit dem Kartengeben fortgeht, u. sich immer zur Rechten des Gebers befindet. Die Augen der Partie zählen wie die Augen der Stiche, das Careauaß u. den Coeurbube (Quinola) ausgenommen, von denen jenes 5 u. dieser 3 Augen zählt. Zu den Augen der Partie werden 4 hinzugezählt. Der, welcher die meisten Augen in seinen Stichen hat, verliert die Partie; der, welcher die wenigsten od. gar keine Augen in seinen Stichen hat, od. gar keinen Stich macht, gewinnt sie. Wenn 2 Spieler die nämliche Zahl Augen haben, so gewinnt der, welcher die wenigsten Stiche hat. Bei gleicher Zahl der Augen u. der Stiche gewinnt der Kartengeber, u. nach ihm sein Nachbar zur linken Hand. Wenn ein Spieler R., d.h. alle Stiche macht, so wird die Partie nicht gerechnet, u. er bekommt von jedem Mitspieler 17 u. von dem ihm gegenübersitzenden 32 Marken. Die wichtigste Karte im ganzen Spiele ist der Quinola. Man zieht den in dem Körbchen stehenden Satz, Remise genannt, wenn man den Quinola auf eine Farbe, welche man nicht hat, zuwerfen kann, verliert dagegen die Remise, wenn er forcirt wird, d.h. wenn man ihn auf Coeur zugeben muß. 3 Aß u. der Quinola, 4 Aß u. der Quinola, od. auch 4 Aß allein werden Espagnolette genannt. Derjenige, welcher Espagnolette hat, hat das Recht, in jeder Farbe zu verläugnen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 87-88.
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