Romanist

[303] Romanist, 1) ein Gelehrter, welcher sich bes. mit der wissenschaftlichen Erforschung des Römischen Rechtes beschäftigt, im Gegensatz von Germanist, welcher das Deutsche Recht zum Gegenstand seiner Forschungen macht; 2) (Römling), Anhänger der römisch-katholischen Kirchenlehre.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 303.
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