Rußen

[472] Rußen, 1) schwarz, braun od. überhaupt dunkel werden; 2) schwarz od. dunkel abfärben, wie dies bes. bei den unecht blau gefärbten Zeugen der Fall ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 472.
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