Sanction

[850] Sanction (v. lat.), die feierliche Bestätigung eines Beschlusses, Gesetzes, Vertrags, wodurch dieselben für heilig u. unverletzlich erklärt werden. Oft heißt ein solcher Vertrag selbst S., wie z.B. die Pragmatische S. (s.d.). Daher Sanctioniren, ein Gesetz heilig u. unverletzlich machen, bestätigen, bekräftigen; etwas festsetzen, anordnen, zum Gesetz machen, Gesetzeskraft ertheilen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 850.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: