Schiebebank

[150] Schiebebank, Bank mit dazu gehöriger Vorrichtung, auf welcher die metallenen Zaine durch Menschenhände zu grobem Drahte gezogen werden. Die Arbeiter, welche dies verrichten, heißen Schieber..

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 150.
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