Schmecken

[315] Schmecken, 1) von eß- u. trinkbaren Dingen eine für die Geschmackswerkzeuge wahrnehmbare Wirkung haben; 2) durch den Geschmack erkennen, od. sich der Einwirkung von Etwas auf die Geschmackswerkzeuge bewußt werden, s. Geschmack 1); 3) (Schiffsb.), s.u. Kauffahrer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 315.
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