Schnürband

[361] Schnürband, Band od. Schnur, womit ein an der einen Seite offenes Kleidungsstück zusammengeschnürt wird. Diese Schnürbänder werden zum Theil auf Bandmühlen verfertigt. Das Ende des S-es ist häufig mit einem Stückchen Blech, Schnürnestel, beschlagen, od. man hat, um das Einschnüren zu erleichtern, von doppeltem Drahte zusammen gewundene Schnürsenkel, od. von starkem Plattdrahte gemachte stumpfe Schnürnadeln (Nestelnadeln). Ist ein S. von Leder, so heißt es ein Schnürriemen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 361.
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