Schnürstiefeln

[362] Schnürstiefeln, Halbstiefeln, welche vorn bis in die Fußkehle od. an der inneren Seite aufgeschnitten u. mit Schnürlöchern versehen sind, um zugeschnürt werden zu können. Sie werden von Kalbleder od. Saffian, wollenem od. baumwollenem Zeuge gemacht u. oben wohl mit Fransen od. Pelzwerk eingefaßt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 362.
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