Schulmäßig

[465] Schulmäßig (Schulrecht, Schulgerecht), alles was dem Zwecke der Schule entspricht, es mag sich auf die Bildung od. die Erziehung der Schüler beziehen. Zu ängstliche Schulmäßigkeit wird oft pedantisch u. manirirt. Ihr steht der Naturalismus entgegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 465.
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