Schultermuskeln

[468] Schultermuskeln, 1) die überhaupt am Schulterblatt ihren Fortsatz nehmenden Muskeln, wohin auch mehre Armmuskeln gehören; 2) die bes. zur Bewegung der Schultern dienenden Muskeln, als: a) der Kappenmuskel (s. Nackenrückenmuskeln); b) der obere kleinere u. der untere größere Rautenmuskel (Musculus rhomboïdeus superior u. inferior, s. ebd.); c) der Aufheber des Schulterblattes (M. levator scapulae), s. ebd.; d) der große vordere Sägemuskel (M. serratus anticus msjor), mit 8–10 Zacken der äußeren Fläche des mittleren Theiles der ersten bis achten Rippe entspringend, heftet sich an die innere Lefze des untern Randes des Schulterblattes, welches er herab- u. vorwärts zieht. Ebenso der kleine Brustmuskel (s. Brustmuskeln). S. auch Schlüsselbeinmuskel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 468.
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