Schwemmen

[670] Schwemmen, 1) Thiere in das Wasser treiben u. darin schwimmen lassen, damit sie von Unreinigkeiten befreit werden. Ein Ort, wo dies geschieht, heißt Schwemme; es ist dies gewöhnlich ein kleiner Teich, in welchem der Boden meist gepflastert u. der Rand mit einer Futtermauer od. einem eichenen Schalholze eingefaßt ist. Der Eingang muß schräg sein, damit die Thiere nur nach u. nach in das tiefe Wasser kommen. Gut ist es, wenn Röhrwasser od. fließendes Wasser in die Schwemme geleitet u. das Wasser auch wieder bis auf den Boden kann abgelassen werden. Eine Pferdeschwemme muß so tief sein, daß das Wasser den Pferden über den Rücken geht; von der Schafschwemme s. u. Schafschur; 2) so v.w. Benetzen; 3) so v.w. Flößen; 4) so v.w. Ab- u. Anschwemmen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 670.
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