Schwindeleien

[690] Schwindeleien, 1) gewagte u. eines soliden Grunds entbehrende Handelsgeschäfte. Ein solche Unternehmender heißt Schwindler; 2) überhaupt unsolide Pläne, welche mehr vorspiegeln, als sie gewähren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 690.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: