Seitenbewegung

[800] Seitenbewegung, 1) bei einer geradlinigen Bewegung, welche durch zwei, aber in verschiedener, doch nicht entgegengesetzter Richtung gleichzeitig einwirkenden Kräfte bewirkt ist, wo dann der bewegte Körper in einer mittelbaren Richtung getrieben wird, diejenige Bewegung, welche erfolgen würde, wenn nur eine von beiden Kräften allein gewirkt hätte; 2) (Musik), s.u. Bewegung 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 800.
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