Seitenstück

[801] Seitenstück, 1) (Maler), so v.w. Nebenstück 2); 2) bei dem Boden eines Fasses, Bottichs u. dgl. die Breter, welche zu beiden Seiten des Mittelstücks angesetzt od. angedöbelt werden; 3) (Bleiarb.), die zwei Stücken, aus welchen die Röhrenform besteht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 801.
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