[958]Sicht, im Wechselwesen der Zeitpunkt, wo der Bezogene od. Trassat den Wechsel (s.d.) zu Gesicht bekommt, resp. die Kenntnißnahme des Wechsels mittelst Durchlesung von Seiten des Bezogenen; der Zeitraum, welcher von da an bis zur Bezahlung noch gestattet ist, heißt die Sichttage.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 958.
Kiefergelenksfehlfunktionen aus physiotherapeutischer und zahnmedizinischer Sicht
Quintessenz, Berlin, 272 S. m. zahlr. Abb., 3876527392, 34,77 €.
Das Buch behandelt den Beitrag, den sowohl die Physiotherapie als auch die Zahnmedizin zur Diagnose und Therapie von Kiefergelenksfehlfunktionen ... weiterlesen