Spießbürger

[552] Spießbürger, 1) ehemals die in der eigentlichen Stadt. wohnenden Bürger zum Unterschied von den in der Vorstadt wohnenden Pfahlbürgern[552] (s.d. 1); dann auch 2) arme Bürger, welche nur mit Spießen bewaffnet Kriegsdienste leisteten; daher 3) jetzt im verächtlichen Sinn geringe Bürger, bes. solche, welche noch sehr an alten Gewohnheiten u. engherzigen, beschränkten Ansichten festhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 552-553.
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