Staatsrechenkunst

[638] Staatsrechenkunst, der Theil der angewandten Mathematik (s.d.), welcher sich mit der Lösung der in der Staatsverwaltung vorkommenden Rechnungsaufgaben, bes. daher mit den bei Veranschlagung. u. Verrechnung der Staatsausgaben u. Staatseinnahmen, dem Staatsschuldenwesen etc. vorkommenden arithmetischen Berechnungen beschäftigt. Etwas weiter gefaßt wird die S. zur Politischen Arithmetik (s.d.), wenn man darunter überhaupt alle Aufgaben begreift, welche sich auf die rechnerische Darstellung öffentlicher Verhältnisse beziehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 638.
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