Stammlehn

[678] Stammlehn (Altlehn, Feudum ex pacto et providentia majorum), ein Lehn, in welchem blos die ordentliche gemeinrechtliche Lehnsfolge stattfindet; die Lehnsfolger verdanken hier ihr Recht nur ihrer Abkunft vom ersten Erwerber.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 678.
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