Stapelgerechtigkeit

[691] Stapelgerechtigkeit, das von gewissen Staaten durch Verjährung u. landesherrliche Privilegien an einzelne Orte ertheilte Recht, daß durch- od. in gewisser Entfernung vorbeigehende Waaren nicht ohne abgeladen u. eine gewisse Zeit zum Verkauf aufgestellt worden zu sein, passiren dürfen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 691.
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