Stemmen [1]

[756] Stemmen, 1) einen Baumstamm abhauen od. der Quere nach theilen; 2) das zu Bauholz bestimmte Holz im Walde schlagen lassen; 3) so v.w. Meiseln; 4) einen Gegenstand steif gegen einen andern drücken; 5) etwas auf diese Art dadurch unterstützen, daß es nicht sinken od. sich nicht nach einer gewissen Richtung bewegen kann; 6) das Wasserstemmen, so v.w. Stauen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 756.
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