Steuerrad

[808] Steuerrad, ein Rad od. eine Welle, deren man sich bedient, um auf größeren Schiffen die Ruderpinnen (resp. das Steuerruder) leichter regieren zu können; es besteht aus einer auf zwei Stützen horizontal, u. parallel mit dem Kiel liegenden Welle, aus welcher eine Anzahl von Hebeln senkrecht hervorstehen; diese werden durch eine Felge verbunden, aus welcher sie als Handhabe hervorragen. Der Platz vor der Hütte od. obersten Kajüte, wo es steht, heißt Steuerpflicht (Hangpflicht).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 808.
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