Stiefelholz

[823] Stiefelholz, 1) (Stiefelblock, Stiefelstock), ein nach Gestalt eines Fußes gestaltetes Holz, welches in die Stiefeln gesteckt wird, wenn man sie wichsen, od. auch bei Verfertigung derselben den Schäften die gehörige Gestalt geben will; es besteht aus dem Schafte u. dem Fuße, der Schaft besteht aus 3 Stücken, dem Vorder-, Hinter- u. Mittelstück; 2) ein Holz zu beiden Seiten der Mündung des Schleppsacks (s. Schleppnetz), um denselben offen zu erhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 823.
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