Stirnmauer

[842] Stirnmauer, 1) (Frontmauer), die die Vorderseite od. Fronte eines Gebäudes bildende Umfassungsmauer; 2) (Schildmauer), die, bes. bei Tonnengewölben, an der geraden od. Stirnseite (Stirnfläche) des Gewölbes befindliche, demnach nach oben durch den Bogen begrenzte Mauer, welche zum Abschluß des gewölbten Raumes dient.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 842.
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