Stumpfrechnung

[8] Stumpfrechnung, Zugabe zu einer geschlossenen Rechnung, worin alle Schulden u. Rechnungen verzeichnet werden, welche wegen Unvermögenheit der Schuldner nicht haben eingetrieben werden können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 8.
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