Supplik

[102] Supplik (v. lat.), 1) eine demüthige Bitte, Bittschrift (s.d.); 2) eine nochmalige Erläuterung des Rechtes eines Beklagten nach einem ihm nachtheiligen Urtheile. Supplikant, Einer, welcher bittend einkommt, eine Bittschrift vorträgt od. einreicht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 102.
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