Triebrad

[811] Triebrad, 1) ein Rad, welches in ein Getriebe greift u. dasselbe in Bewegung setzt; 2) ein von einem anderen Rade getriebenes Rad.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 811.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika