Trost [1]

[870] Trost, 1) durch Gründe bewirkte Beruhigung über ein erlittenes Unglück; 2) ein Gut od. ein Ereigniß, welches diese Empfindung erweckt; 3) in der älteren Sprache so v.w. Arznei, Heilmittel, daher Augentrost. T. der Gedärme, sonst Anissamen, wegen seiner blähungstreibenden Kraft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 870.
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