Unbesonnenheitssünde

[156] Unbesonnenheitssünde, eine Sünde, welche ohne absichtliche Überlegung, aus Fahrlässigkeit u. Gedankenlosigkeit begangen wird. Der Begriff hat nur in solchen Fällen eine Bedeutung, in welchen Sorgfalt u. Aufmerksamkeit pflichtmäßig gefordert ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 156.
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