Ungebunden

[220] Ungebunden, 1) sich an keine Einschränkung der Gesetze u. guten Sitten bindend; 2) nicht durch ein Amt od. durch Lebensverhältnisse in der freien Wahl seiner Lebensweise beschränkt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 220.
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