Ungeld

[220] Ungeld (Ungelta), 1) Abgabe od. Accise von Getränken, bes. von denen, welche im Einzelnen verkauft werden; 2) Abgabe von Waaren außer dem allgemeinen Zolle; 3) die ordinäre Haverie, das Kapplaken u. andere gewöhnliche Unkosten zusammen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 220.
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