Untergraben

[254] Untergraben, 1) unter einem Gegenstande die Erde herausgraben; dies war bei den Balagerungen der Alten ein Mittel die Städtemauern zum Einstürze zu bringen; 2) so v.w. Miniren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 254.
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